Vaterschaftstest

Der heimliche Vaterschaftstest – in Deutschland strafbar

Viele Vaterschaftstests werden durchgeführt, ohne dass die Mutter davon erfährt. Doch dies verstößt gegen deutsches Recht – empfindliche Strafen können die Folge sein.

Manchmal ist die Versuchung groß, heimlich einen Vaterschaftstest durchzuführen: Der Vater bekommt Gewissheit, muss aber sein Misstrauen nicht öffentlich bekennen.

Noch vor einigen Jahren wurden in Deutschland tausende Gutachten ohne Wissen der Mutter erstellt1. Doch seit 2011 gilt das Gendiagnostikgesetz, das jedem Menschen ein „Recht auf Nichtwissen“2 zubilligt – und darunter fällt auch das Wissen über die eigene Abstammung.

Es ist weiterhin möglich, heimliche Vaterschaftstests durchzuführen – wenn die Proben an ausländische Labore geschickt werden. Wenn dies jedoch bekannt wird, können Strafzahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro fällig werden. Im deutschen Recht gibt es sechs Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten.

Bei einem Vaterschaftstest müssen alle Beteiligte zustimmen

Das Gendiagnostikgesetz

Die Grundlage für das Verbot heimlicher Vaterschaftstests ist das Gendiagnostikgesetz3.In Paragraph 17 Abschnitt 3 formuliert es eindeutig, dass genetische Tests nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erfolgen dürfen:

Eine genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung darf nur vorgenommen werden, wenn die Person, deren genetische Probe untersucht werden soll, zuvor über die Untersuchung aufgeklärt worden ist und in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe eingewilligt hat.

Und etwas später wird klar gestellt, dass bei minderjährigen Personen die Zustimmung des rechtlichen Vertreters eingeholt werden muss:

Bei einer Person, die nicht in der Lage ist, Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten, darf eine genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung vorgenommen werden, wenn (...) der Vertreter der Person zuvor über die Untersuchung aufgeklärt worden ist und dieser in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe eingewilligt hat.

Hohes Bußgeld

Ein Vaterschaftstest kann also nur durchgeführt werden, wenn das Kind volljährig ist und selbst zustimmt oder die Mutter (sofern sie sorgeberechtigt ist) einer Untersuchung des minderjährigen Kindes zustimmt. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit, und das Bußgeld ist hoch: Bis zu 5 000 Euro kann ein heimlicher Vaterschaftstest kosten.

Alle Anbieter in Deutschland müssen sich nach dem Gendiagnostikgesetz richten. Führen sie einen heimlichen Vaterschaftstest durch, droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Daher wird kein deutscher Anbieter einen Auftrag annehmen, wenn nicht die Einverständniserklärung aller Beteiligten vorliegt.

Wer die Unterschriften auf der Einverständniserklärung fälscht, macht alles noch schlimmer. War der heimliche Test nur eine Ordnungswidrigkeit, ist die Manipulation der Unterschriften eine Urkundenfälschung – und somit eine Straftat. Die Bestrafung wird deutlich schärfer ausfallen.

Recht und Vaterschaftstest: Alle müssen zustimmen

Seit 2011 gilt in Deutschland das Gendiagnostikgesetz3: Jede genetische Untersuchung – und damit auch der Vaterschaftstest – ist danach ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Das Gesetz soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützen und genetische Diskriminierung verhindern.

Bei einem Vaterschaftstest müssen deshalb alle Beteiligten und Sorgeberechtigten ihr Einverständnis erklären. Eine Kommission hat hierfür klare Regeln aufgestellt, die bei Verstößen hohe Bußgelder nach sich ziehen können4.

1. Alle müssen einverstanden sein

Ganz wichtig: Bei einem Vaterschaftstest müssen alle Beteiligten zustimmen. Entsprechende Vordrucke liefert der Anbieter meist gleich mit. Zumindest die deutschen Anbieter führen den Test nur durch, wenn eine vollständige Einverständniserklärung vorliegt.

Ist das Kind noch unmündig, müssen alle Sorgeberechtigten zustimmen – in der Regel also auch die Mutter. Ein volljähriges Kind kann selbst entscheiden.

Wer einen Vaterschaftstest ohne die notwendigen Einwilligungen durchführt, riskiert eine Bestrafung durch ein Gericht. Ein heimlicher Test ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bis zu 5000 Euro kosten.

2. Was, wenn die Mutter sich weigert?

Verweigert die Mutter ihr Einverständnis, bleibt nur der Gang vor das Gericht. Jeder Mann, der gesetzlich als Vater anerkannt ist, hat das Recht auf die Klärung der Vaterschaft5. Ein Familiengericht wird seinem Antrag meist zustimmen – es sei denn, das Wohl des Kindes ist dadurch gefährdet.

Die Entscheidung des Gerichts ersetzt dann das Einverständnis der Mutter, der Vaterschaftstest kann legal durchgeführt werden. Bei Personen mit sehr geringem Einkommen kann das Gericht sogar die Kosten übernehmen.

Schwieriger wird es, wenn keine amtliche Anerkennung der Vaterschaft vorliegt – reine Neugierde ist kein ausreichender Grund für einen Vaterschaftstest6. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Gericht eine Vaterschaftsfeststellung anordnet: Der mögliche Vater muss ein ernsthaftes Interesse an dem Kind haben, und der Kontakt muss dem Kindeswohl dienen.

In einem Sonderfall genügte dem Oberlandesgericht Frankfurt auch ein unzweifelhaftes Interesse: Da der mögliche Vater bereits längere Zeit Umgang mit dem Kind hatte, wurde die Frage des Kindeswohls vorerst zurückgestellt7.

3. Was, wenn der Vater sich weigert?

Auch die Mutter hat das Recht, eine Vaterschaftsfeststellung einzuklagen. Ein Amts- oder Familiengericht kann dies einleiten, wenn es noch keinen gesetzlich anerkannten Vater gibt. Das Ergebnis hat rechtliche Konsequenzen, etwa in Bezug auf Unterhalt und Umgangsrecht.

Wer die gesetzlichen Konsequenzen scheut, kann auch nur die Abstammung klären lassen. Dabei wird allen Beteiligten das Ergebnis des Vaterschaftstests mitgeteilt, aber rechtliche Ansprüche erwachsen daraus nicht.

4. Vaterschaftstest im Ausland

Allerdings gibt es die Möglichkeit, den Test im Ausland zu machen. Einige Labore in Österreich, Holland und Belgien werben damit, dass heimliche Vaterschaftstests von ihrer nationalen Gesetzgebung toleriert werden. Die Labore müssen daher keine Strafe fürchten – für ihre deutsche Kunden gilt das aber nicht!

Jede Person, die aus Deutschland stammt oder dort ansässig ist, unterliegt dem deutschen Recht. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land der heimliche Vaterschaftstest durchgeführt wurde – ein deutscher Auftraggeber macht sich strafbar8.

Damit ist auch klar, dass ein heimlicher Vaterschaftstest von deutschen Gerichten nicht anerkannt wird. Der Auftraggeber muss stattdessen mit einer Anklage und der Verhängung eines Bußgeldes rechnen. Wer also nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen möchte, sollte den Test bei einem seriösen deutschen Anbieter durchführen lassen.

5. Vaterschaftstest vor der Geburt

Ein pränataler Vaterschaftstest, der noch während der Schwangerschaft durchgeführt wird, ist in Deutschland verboten. Privatpersonen haben keine Möglichkeit, einen derartigen Test anzufordern.

Wer dennoch schon vor der Geburt Klarheit haben möchte, muss ins Ausland reisen. In Österreich oder Holland sind pränatale Vaterschaftstests legal.

Eine Ausnahme bilden Straftaten: Bei einer Vergewaltigung oder dem Missbrauch von Kindern kann ein pränataler Vaterschaftstest angeordnet werden. Das Recht dazu haben aber ausschließlich staatliche Behörden.

6. Ohne Zeugen geht es nicht

Die Entnahme der Gewebeproben für den Vaterschaftstest muss in Anwesenheit eines Zeugen erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass Proben vertauscht und Testergebnisse verfälscht werden. Meist ist die Person, welche die Proben entnimmt, auch zugleich der Zeuge.

Nicht jeder kommt als Zeuge infrage: Laut Gesetz muss es eine unabhängige und geeignete Person sein, wie etwa Ärzte oder Mitarbeiter des Jugend- oder Gesundheitsamtes. Der Zeuge bzw. Probennehmer ist auch dafür verantwortlich, die Proben an das durchführende Labor zu senden.

Deutsche Anbieter von Vaterschaftstests
Kosten, Merkmale und Leistungen
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Quellen

  • 1 Rabbata und Richter-Kuhlmann, Heimliche Vaterschaftstests: Unethisch und bedenklich, Deutsches Ärzteblatt, 2005 (Link)
  • 2 R. Wagner, Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften, Stand März 2022 (Link)
alle Quellen anzeigen
  • 3 Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG), Stand April 2016, abgerufen April 2024 (Link)
  • 4 Richtlinien der GEKO, Robert Koch-Institut, Berlin, Stand Mai 2025 (Link)
  • 5 Schmidtke et al., Rechtliche Aspekte beim Vaterschafstest, Staatinstitut für Frühpädagogik, Stand Dezember 2013 (Link)
  • 6 M. Rambow, Hat der Geliebte einen Anspruch auf Feststellung seiner Vaterschaft?, anwalt.de, Stand März 2023 (Link)
  • 7 Urteil zu Vaterschaftstests – Mutter und Kind müssen mitwirken, Rheinische Post, Juli 2020 (Link)
  • 8 Anwalt.org, Vaterschaftstest: Ist eine Einwilligung nötig?, Stand April 2024 (Link)
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